Wissenswertes

 

Charta der deutschen Heimatvertriebenen

Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen wurde am 5. August 1950 in Stuttgart-Bad Cannstatt von 30 Vertretern der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet und am folgenden Tag vor dem Stuttgarter Schloss und im ganzen Bundesgebiet verkündet.

Sie gilt als das Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen. In ihrem Kern enthält sie einen Aufruf zum Verzicht auf Rache und Gewalt trotz des eigenen gerade erlittenen Unrechts und ein klares Bekenntnis zur Schaffung eines einigen Europas, zur Verständigung zwischen den Staaten, den Völkern und Volksgruppen.

Mehr über die Charta können Sie hier nachlesen.


 

"Außer dem Hab und Gut, welches die deutschen Heimatvertriebenen, Flüchtlingen und Aussiedler zurücklassen mussten, waren es insbesondere die Gräber der Angehörigen und die Friedhöfe, die nicht mehr gepflegt werden konnten. Mehr noch, Millionen Opfer der Gewalt bei Flucht und Vertreibung waren zu beklagen, die meist an unbekannter Stelle ihre letzte Ruhe fanden.
Es lag nahe, das die Heimatvertreibenen zum Gedenken an diese Toten schon bald nach Flucht und Vertreibung vielerorts Gedenksteine, Kreuze und Mahnmale schufen. Sie wurden das Bindeglied zu den Verstorbenen. Sie wurden Orte des Gedenkens."


Albert Reich, Landeskulturreferent


 

Das Land fördert die Kulturarbeit nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) durch Zuwendungen. Die Förderung dient dem Ziel, das Kulturgut der Vertrei-bungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen, das deutsche Kulturgut in den Herkunftsgebieten der Vertriebenen und Spätaussiedler zu pflegen und die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu unterstützen.


 

Zentrum gegen Vertreibung



Seit dem 6. September 2000 gibt es die Stiftung ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN. Sie wurde geboren aus der Erkenntnis des Bundes der Vertriebenen, dass es nötig ist, nicht im eigenen Leide, in persönlichen traumatischen Erinnerungen zu verharren, sondern ein Instrument zu schaffen, das dazu beiträgt, Vertreibung und Genozid grundsätzlich als Mittel von Politik zu ächten. So wurde eine eigenständige Stiftung errichtet. Ihr Ziel ist es, Völkervertreibungen weltweit entgegenzuwirken, sie zu ächten und zu verhindern und dadurch der Völkerverständigung, der Versöhnung und der friedlichen Nachbarschaft der Völker zu dienen.



Hier geht es zur Internetseite: www.z-g-v.de

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